Glasversicherung
Die Glasversicherung Gewerbe ist besonders wichtig für Firmen mit vielen Glasflächen, z. B. bei einem Ladenlokal oder einem Gebäude mit Glasfassade. Da diese leistet, wenn etwas „zu Bruch“ geht, nennt man diese auch Glasbruchversicherung.
Gebäudeverglasung
Hier geht es um die normale Verglasung von Fenstern, Türen oder Fassaden. Es kann aber auch mal der Wintergarten sein.
Mobiliarverglasung
Dabei geht es meist um Mobiliar wie Vitrinen, Spiegel, Glastüren und Glastische.
Wer benötigt eine (separate) Glasversicherung?
In der Regel ist die Glasversicherung für Unternehmer eher unwichtig. Allerdings kann es sein, dass für manche Betriebe ein erhebliches Kostenrisiko aufgrund von teurer Verglasung im Betriebsgebäude besteht. Glas ist nicht standardmäßig in der Inhaltsversicherung versichert!
Sie benötigen eine Glasversicherung, wenn…
- Sie teure Verglasung im Laden/Betrieb haben
- Sie eine teures Mobiliar aus Glas haben (z. B. Glas-Vitrinen)
- Sie ein großes Schaufenster haben
- Sie teure Glaselemente in der Fassade haben
Wichtig: Beim gemieteten Betriebsgebäude ist entscheidend, wer für die Verglasung verantwortlich ist. Anders als bei privaten Mietverträgen kann bei gewerblicher Miete die Verantwortung vollständig an den Mieter übergeben werden. Häufig ist dieser sogar verpflichtet eine entsprechende Glasversicherung abzuschließen.
Ergänzende Bausteine in der Glasversicherung Gewerbe
Häufig sind Erweiterungen in der Glasversicherung möglich. Diese können sich erstrecken auf:
- Firmenschilder (Sonderverglasung)
- Werbeanlagen
- Glasdächer
- Aquarien und Terrarien
- Lichtkuppeln
- Künstlerisch bearbeitete Schreiben
- Glaskeramik (z. B. Cerankochfeld)
- Glasbausteine
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