Maklervollmacht und Maklermandat

Wer einen Versicherungsmakler beauftragt, kann diesem eine Vollmacht erteilen.

Dadurch ergeben sich für beide Seiten gewisse Rechte und Pflichten.

Ein mit einer Vollmacht ausgestatteter Makler fungiert als Ansprechpartner für mehrere Versicherungen und kann im Auftrag des Kunden Versicherungen abschließen und ändern.

Trotz Vollmacht muss Sie der Makler über jede Handlung in Kenntnis setzen und wird nichts ohne Ihr Einverständnis tun.

Die Zusammenarbeit mit einem Versicherungsmakler ist ohne Maklervollmacht nicht sinnvoll.

Welche Handlungsmöglichkeiten und Pflichten eine Maklervollmacht überträgt und mit welchen Vor- und Nachteilen das für den Kunden einhergeht.

   

Wer einen Versicherungs­makler beauftragt, kann diesem eine Maklervollmacht erteilen. Mit dieser Vollmacht ist es dem Makler dann möglich, die Versicherungs­angelegenheiten des Kunden zu übernehmen. Durch die Maklervollmacht ist das sogenannte Außenverhältnis geregelt. Das bedeutet, dass festgelegt wird, welche Angelegenheiten und Erklärungen der Versicherungs­makler gegenüber Versicherungs­unternehmen treffen kann.

In der Regel befähigen Sie den Makler, in Ihrem Namen Angelegenheiten mit dem Versicherungs­unternehmen zu regeln, Verträge abzuschließen und anzupassen. Im Prinzip darf der Makler sich ungehindert um Ihre Versicherungen kümmern und Sie haben weniger Verwaltungsaufwand.

Maklervollmachten können sich in ihrem Inhalt voneinander unterscheiden. Deshalb sollten Sie als Kunde die Vollmacht vor dem Unterzeichnen gründlich durchlesen und alle Punkte verstehen. Sollten Sie etwas nicht verstehen, zögern Sie nicht, bei Ihrem Versicherungs­makler nachzufragen.

In der Regel werden folgende Punkte in der Maklervollmacht genannt:

  • Der Versicherungsmakler tritt als aktive und passive Vertretung des Versicherten gegenüber den Versicherungsgesellschaften auf.
  • Dem Makler wird das Recht auf Kündigung und Neuabschluss von Versicherungsverträgen erteilt.
  • Er darf bei der Schadensabwicklung mitwirken.
  • Die Erteilung von Untervollmachten an weitere Versicherungs­makler oder an sonstige Personen, die zur Beschaffung von Verträgen beauftragt sind.

Wir von fp-nord.de stellen als unabhängiger Versicherungs­makler natürlich auch eine Maklervollmacht für unsere Kunden aus. Damit Sie einen Eindruck davon haben, wie eine solche Vollmacht aussieht, haben wir Ihnen hier eine beispielhafte Vollmacht dargestellt:

Beispiel: Maklervollmacht (PDF)

Ein Versicherungs­makler, dem eine Maklervollmacht erteilt wurde, darf genau festgelegte Aufgabenbereiche für den Versicherten übernehmen. Diese sind in der Vollmacht, die der Kunde unterschreiben muss, festgelegt. Handelt er über diese Befugnisse hinaus, kann der Versicherungsnehmer sein Recht auf Schadenersatz geltend machen.

Sämtlicher Schriftverkehr mit dem Versicherer, zum Beispiel: Änderungen der Bankverbindung, Änderung der Adresse nach Umzug, Namensänderung, sonstige Vertragsänderungen

Tarifanpassungen, zum Beispiel: Beitragsfreie Leistungserweiterungen, Wechsel in einen besseren Tarif

Fristgerechte Kündigung von Verträgen

Vergleich von verschiedenen Angeboten und Tarifen auf Grundlage Ihrer persönlichen Angaben

Übernahme der Schadensmeldung beim Versicherer und Abwicklung von Schadensfällen

Vorteile einer Maklervollmacht

Ein einziger Ansprechpartner für alle Versicherungen.

Ermöglicht dem Makler eine schnelle Handlung, beispielsweise, wenn Fristen eingehalten werden müssen.

Der Makler kann für den Versicherten Verträge beispielsweise fristgerecht kündigen, umstellen, oder notwendige Änderungen einfach und unkompliziert im Sinne des Versicherten veranlassen.

Weniger Verwaltungsaufwand für den Kunden.

Ermöglicht dem Makler die Schadensfallabwicklung mit dem Versicherer, wobei er auf der Seite des Kunden steht.

x Der Makler erhält großen Handlungsspielraum.

Nein, wir als Versicherungs­makler könnten unserer Arbeit ohne Maklervollmacht gar nicht richtig nachgehen, da wir uns gegenüber der Versicherer als Ihre berechtigte Vertretung ausweisen müssen. Andernfalls müssten wir bei jeder Nachfrage, Anpassung oder Änderung erst einmal Ihre Unterschrift einholen. Gleichzeitig müssten Sie Auskünfte selbst bei der Versicherung einholen, da diese uns ohne Vollmacht keine Auskünfte geben darf.

Dies bedeutet nicht nur mehr Aufwand für Sie, sondern verlangsamt auch den Prozess. Im Grunde müssten Sie all die Aufgaben, die Sie an uns abgeben, selbst übernehmen. Die Maklervollmacht erleichtert uns und Ihnen die Zusammenarbeit.

Theoretisch kann ein Versicherungs­makler mit einer Vollmacht einfach so neue Verträge für Sie abschließen. Praktisch wird dies aber nicht passieren, da:

Der Versicherungs­makler für Ihre Interessen einstehen muss und jede Handlung begründen und dokumentieren muss,

Er sonst rechtswidrig handelt, wenn er Sie nicht über einen Vertragsabschluss informiert,

Sie spätestens mit dem Erhalt der Versicherungsunterlagen vom Vertragsabschluss erfahren würden und den Vertrag widerrufen können,

Der Versicherungs­makler daraufhin die erhaltene Courtage zurückzahlen muss,

Und für ihn das Ganze den Entzug der Zulassung kosten kann.

Theoretisch kann er dies tun, wird es in der Praxis aber nicht einfach so machen. Der große Vorteil eines Versicherungs­maklers ist es nämlich, dass er jeden Versicherungsvertrag, den Sie in der Vergangenheit woanders abgeschlossen haben, in seine Betreuung übernehmen kann. Dies ist mittels einer sogenannten Bestandsübertragung möglich, für die dem Kunden keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Sollten unter diesen Verträgen teure oder schlechte Versicherungsverträge dabei sein, wird Ihnen ein guter Versicherungs­makler zu einer Kündigung raten und Ihnen Alternativen vorschlagen. Aber nicht ohne Ihr Einverständnis.

Ja, das kann man. Weder Maklervollmacht noch Maklervertrag hindern den Kunden daran, bei anderen Beratern oder Versicherern Verträge abzuschließen. Sie sollten dabei jedoch beachten, dass Ihr „ursprünglicher“ Makler diesen eventuell neuen Vertrag nicht betreut und Ihnen bei Belangen rund um diese Versicherung nicht helfen kann. Es sei denn, es findet im Nachhinein eine Bestandsübertragung statt.

Was regelt ein Maklervertrag?

Während die Maklervollmacht das Außenverhältnis, also die Beziehung zwischen Makler und Versicherer, regelt, wird das Innenverhältnis, also die Beziehung zwischen Kunde und Makler, im Maklervertrag festgehalten.

Das steht im Maklervertrag

    Beginn und Dauer des Maklervertrages und Kündigungsmöglichkeiten

    Konkrete Aufgaben des Maklers (Beratung und Vermittlung des passenden Versicherungsschutzes, langfristige Betreuung)

    Pflichten des Kunden (Hinweispflicht bei Risikoänderung)

    Vergütung des Maklers (Brutto- oder Nettopolice)

    Haftungs- und Verjährungseinschränkungen

Auch einen Maklervertrag stellen wir als unabhängiger Versicherungs­makler aus. Damit Sie einen Eindruck davon haben, was in einem solchen Vertrag steht, haben wir Ihnen hier ein Beispiel dargestellt:

Beispiel: Maklervertrag (PDF)

Laufzeit und Kündigung der Maklervollmacht

Eine Maklervollmacht ist im Grunde genommen nur eine besondere Form der Vollmacht und wird in der Regel unbefristet erteilt. Der Kunde kann diese Vollmacht dann zu jeder Zeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen und damit kündigen. Eine Frist gibt es dafür nicht.

Unter Umständen kann sie aber auch nur befristet ausgestellt werden. Wenn dies der Fall ist, erlischt die Maklervollmacht automatisch mit dem Auslaufen der Frist und eine Kündigung ist nicht mehr notwendig. Auch die Beendigung des Maklervertrags führt automatisch zu einem Erlöschen der Vollmacht.

Eine Maklervollmacht befähigt Ihren Versicherungs­makler dazu, in Ihrem Namen mit Versicherern zu interagieren, Verträge abzuschließen, anzupassen oder zu kündigen. Außerdem übernimmt er für Sie jeglichen Schriftverkehr und darf sich dank Vollmacht auch um die Schadensabwicklung kümmern.

Nachteile gibt es praktisch nicht: Sie geben zwar Ihre Verantwortungen ab, haben dafür keinen Verwaltungsaufwand und der Versicherungs­makler muss in Ihrem Interesse handeln. Alles, was er tut, muss mit Ihnen abgesprochen werden. Eine Maklervollmacht erleichtert also nur die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und Ihrer Ansprechperson.

So wichtig es ist, dass ein Versicherungsmakler Sie über jegliche Änderungen und Aktionen informiert, so wichtig ist es in einem ersten Schritt, dass Sie überhaupt über die Erteilung einer Maklervollmacht und der Ausstellung eines Maklervertrags informiert werden! Bei rein digitalen Versicherungsplattformen handelt es sich rechtlich gesehen auch um Versicherungs­makler. Oft werden bei Anmeldung im Portal oder dem Online-Vertragsabschluss automatisch Maklervollmacht und -vertrag generiert. Ohne es zu merken, erteilen Sie dann die Befugnis über all Ihre Versicherungsverträge.

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100% Top!💪
Mario Achatz
Mario Achatz
2023-02-10
nettes Team, was sich um die Belange der Kunden kümmert und nicht um die Versicherer und den eigenen Geldbeutel! Kann ich nur wärmstens empfehlen!
Thomas DER ELLERAUER
Thomas DER ELLERAUER
2023-02-10
Unsere Bedürfnisse wurden bei den Versicherungen berücksichtigt. Wir erhielten eine tolle und professionelle Beratung. Beim Wechsel der Versicherungen wurden wir zudem unterstützt. Wir fühlen uns sehr gut aufgehoben.
Stephanie Saggau
Stephanie Saggau
2023-02-10
top Service, bedarfsgerechte Beratung und Erarbeitung individueller Lösungskonzepte!
Mateusz Basmer
Mateusz Basmer
2023-01-04
Super unkomplizierte und sehr nette Betreuung und technische Umsetzung über eine APP, in der alle Versicherungen übersichtlich gebündelt aufgeführt sind. Top!
Björn Wiederspahn
Björn Wiederspahn
2023-01-04
Mit dem "Finanzpartner Nord", in diesem Fall mit unserem Berater Herrn Felgow, haben wir einen versierten und engagierten Berater an unserer Seite. Ob nun für die Belange der Werkstatt oder unserer Mitarbeiter: eine zielführende Kommunikation steht immer an erster Stelle!! Vielen Dank und weiter so
Ihre Autowerkstatt Frederikspark
Ihre Autowerkstatt Frederikspark
2022-06-05
Wir fühlen uns sehr gut aufgehoben bei Finanzpartner Nord. Besonders Herr Felgow hat uns bei unserem Versicherungswechsel sehr unterstützt. Der ganze Papierkram wurde von Herrn Felgow übernommen. Bei einem kleinen Schaden erfolgte eine reibungslose und einfache Abarbeitung. Erstattung erfolgte umgehend. Wir sind sehr froh, dass wir uns für Finanzpartner Nord entschieden haben!
Ilona Fritzy
Ilona Fritzy
2022-06-03
Toller Versicherer ! Superschnell, freundlich und zuverlässig ! Toller Geschäftspartner ! Zuverlässig und sehr vertraulich ! Tolles Team !
Mark V Street
Mark V Street
2022-06-03
Vielen lieben Dank für die tolle und bedarfsgerechte Beratung 🙂 Der Kollege nimmt sich Zeit und berät im Sinne des Kunden, ohne unnötig Versicherungen aufzuschwatzen. ☺️
Fabian Mayer
Fabian Mayer
2021-05-02