Autoinhaltsversicherung (Werkverkehrsversicherung)
Die Autoinhaltsversicherung / Werkverkehrsversicherung sichert Schäden an unternehmenseigenen Transportmitteln und Gütern ab. Das betrifft Güter und Gegenstände, die ein Unternehmen besitzt oder von einem Dienstleister zur Verfügung gestellt bekommt (z. B. durch Leasing) und nutzt.
Die Autoinhaltsversicherung im Überblick
Wer benötigt eine Autoinhaltsversicherung?
Die Autoinhaltsversicherung ist für alle Betriebe, die Waren und Güter mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal für eigene Zwecke transportieren. Beispielsweise ein Handwerksbetrieb, der seine Werkzeuge und kleinere Ersatzteile im Firmentransporter lagert, aber auch Firmen, die z. B. teure Spezialgeräte immer im Fahrzeug mit sich führen.
Was leistet eine Autoinhaltsversicherung?
Eine Autoinhaltsversicherung kommt für den Verlust, die Beschädigung oder Zerstörung der versicherten Güter – sprich: der transportierten Waren – sowie des die Güter transportierenden Fahrzeuges auf.
- Schadenersatz bei Schäden durch beispielsweise
- Unfall des die Güter transportierenden Fahrzeuges
- Unfall der Güter während des Be- und Entladens
- Brand, Blitzschlag, Explosion, anprall oder Absturz eines Flugkörpers
- höhere Gewalt / Elementargefahren
- Achsenbruch oder Zerplatzen von Reifen
- Diebstahl und Vandalismus nach einem Einbruch in ein verschlossenes Fahrzeug
- Kostenübernahme
- zur Abwendung oder Minderung des Versicherungsfalles
- Schadenermittlungs- und -feststellungskosten
- Aufräumungskosten
- Mehrkosten durch
- Preissteigerungen
- Überstunden, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
- Eil-, Express- und Luftfracht wenn nötig
Was ist in der Autoinhaltsversicherung versichert?
In der Autoinhaltsversicherung / Werkverkehrversicherung versichert sind die im Vertrag genannten Güter einschließlich deren Verpackung während ihrer Beförderung im Werkverkehr sowie des die Güter transportierenden Fahrzeuges.
Welche Bausteine / Leistungen können optional versichert werden?
Jede Firma hat ganz unterschiedliche Risiken abzusichern. Daher gibt es neben den üblichen Leistungsinhalten auch verschiedene Erweiterungen. Diese sind manchmal bereits in den Leistungen enthalten oder können zusätzlich versichert werden.Weil manche Versicherungstarife diese Leistungen nicht anbieten, sollten Sie vor Abschluss genau prüfen, welche Erweiterungen Ihre Firma benötigt. Dabei helfen wir Ihnen gerne weiter.
- Schäden durch Krieg, Streik, Aufruhr, politische Gewalthandlungen
- Musterkollektionen, Prototypen etc.
- Nächtlicher Versicherungsschutz
Welche Schäden sind versichert? – Schadenbeispiele
Hier erhalten Sieeinen Überblick über die gängigen Schäden, die mit der Autoinhaltsversicherung versichert sind.
- Unfall auf der Autobahn:
Durch einen Auffahrunfall wird der LKW unseres Versicherungsnehmers stark beschädigt. Die transportierten Waren, die zum Kunden gebracht werden sollten, sind zerstört und müssen ersetzt werden. Der Ersatz der Waren ist versichert, da es sich um einen Unfall des die Güter transportierenden Fahrzeuges handelt. - Schaden beim Entladen:
In einem unachtsamen Moment fällt beim Ausladen der Waren eine Palette mit Tontöpfen vom Gabelstapler und die Töpfe zerbrechen. Der Ersatz der Waren ist versichert, da es sich um einen Entladeschaden handelt. - Raubüberfall auf dem Rastplatz
Ein Fahrer wird auf einem Rastplatz bedroht und muss die geladenen Güter an die Täter aushändigen.
Welche Schäden sind in der Autoinhaltsversicherung nicht versichert?
- Krieg, Streik, Beschlagnahmung, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand, Kernenergie
- Witterungseinflüsse (normale Luftfeuchtigkeit oder gewöhnlliche Temperaturschwankungen)
- Diebstahl, Vandalismus, Unterschlagung oder Veruntreuung durch eigenes Personal
- Verderb von Waren
- Verzögerung der Reise
- Gefahren aus der Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen oder elektromagnetische Wellen als Waffen
- starkes Bremsen sowie sonstige Betriebsschäden, soweit das Ereignis nicht zu einem Unfall geführt hat
- geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Sachen für andere
Oftmals sind auch folgende Gegenstände nicht im Versicherungsschutz eingeschlossen:
- Echte Pelze, Schmuck und Teppiche
- Valoren
- Geschäftsunterlagen (Akten, Pläne, Geschäftsbücher, Karteien, Zeichnungen…)
- lebende Tiere und Pflanzen
- Antiquitäten
- zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge
- Muster, Modelle, Prototypen
- Munition und sonstigen explosiven Stoffen
- radioaktive und Kernbrennstoffe
Wo ist Versicherungsschutz gewährleistet?
Die Autoinhaltsversicherung gilt innerhalb des vereinbarten Geltungsbereiches, zumeist ist dies Europa. Weitere Bereiche können zusätzlich eingeschlossen werden.
Was ist bei einer Autoinhaltsversicherung wichtig?
Korrekte Tätigkeitsbeschreibung
Wichtig ist die korrekte Angabe aller Tätigkeiten deines Ihres. Eine falsche oder fehlende Angabe kann Ihren Versicherungsschutz gefährden. Suchen Sie im Vergleich immer mit der Haupttätigkeit und geben Sie bei Antragstellung unbedingt weitere Tätigkeiten korrekt an. Nur so kann geprüft werden, ob ggf. eine abweichende Risikoeinschätzung notwendig ist.
Ausreichend hohe Deckungssummen
Wählen Sie unbedingt eine ausreichend hohe Deckungssumme. Diese sollte den Neupreis Ihrer Autoinhaltsversicherung abdecken.
Leistungen im Detail berücksichtigen
Bitte beachten Sie die Leistungen im Detail. Achten Sie hierbei besonders darauf, ob der Neuwert oder der Zeitwert entschädigt wird. Sie können von Experten einen Deckungsvergleich erhalten, der meist ausführlicher ist, als ihn übliche Vergleichsportale bieten. Wir bieten Ihnen zudem persönliche und schnelle Beratung.
Laufzeit
Bitte achten Sie auf die Laufzeit in den Verträgen. Vielfach werden Rabatte Angeboten bei mehrjährigen Verträgen. Gleichzeitig sind Sie weniger flexibel.
Wie viel kostet eine Autoinhaltsversicherung?
Eine Autoinhaltsversicherung ist bereits unter 200 EUR pro Jahr möglich, zumindest für kleinere Risiken. Nach oben hin sind jedoch kaum Grenzen gesetzt. Dies ist von mehreren Faktoren abhängig. Generell gilt: Je höher das Risiko, desto höher der Beitrag.
Wovon ist der Beitrag abhängig?
- Betriebsart (Tätigkeitsbeschreibung)
- Versicherungssummen (Deckungssumme)
- Selbstbeteiligung
- Leistungsumfang, ggf. Zusatzbausteine
- Rabatte (Mitglied in einer Vereinigung, Meister)
- Laufzeit
Beitrag wird laufend an Unternehmen angepasst
Die Berechnung der Beitragssumme beruht auf den Faktoren der Unternehmensgröße. Da diese sich laufend verändern kann, erfolgt eine jährliche Anpassung. Sie erhalten einmal im Jahr den sog. Jahresmeldebogen und müssen die aktuellen Zahlen an den Versicherer melden. Der Beitrag wird dann auf die neuen Summen angepasst. Ein Wachstum im Unternehmen ist also kein Problem und durch den Tarif mit abgedeckt.
Häufige Fragen zur Autoinhaltsversicherung (FAQ)
Man muss sich zunächst die Frage stellen: Werden eigene Waren transportiert? Wenn ja, dann kann es nur die Warentransport– oder Autoinhaltsversicherung sein. Transportiert man die eigenen Waren selbst, so benötigt man eine Autoinhaltsversicherung. Werden die eigenen Waren durch Dritte transportiert, benötigt man eine Warentransportversicherung. Wenn fremde Waren durch das eigene Unternehmen befördert werden, benötigt man eine Frachtführerversicherung.
Werkverkehr bezeichnet die Beförderung von Gütern mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal für eigene Zwecke, die der Anlieferung der Güter zum Unternehmen, ihrem Versand oder ihrer Verbringung innerhalb oder – zum Eigenverbrauch- außerhalb des Unternehmens des Versicherungsnehmers dient und nur eine Hilfstätigkeit im Rahmen der gesamten Tätigkeit des Unternehmens darstellt.
Valoren sind Wertgegenstände wie z. B. Briefmarken, Münzen und Medaillen, unbearbeitete Edelmetalle sowie Sachen aus Edelmetall, Schmucksachen, Perlen, Edelsteine, Geld, auf Geldkarten geladene Beträge, Wertpapiere, Kunstgegenstände.
Sie können immer zum Ende des Ablaufs kündigen. Hierbei ist eine Frist von 3 Monaten zu beachten.
Die Kündigungsfrist beträgt wie üblich 3 Monate zum Ablauf des Vertrages. Wenn der Vertrag zum 31.12. eines Jahres abläuft, müssen Sie die Kündigung bis zum 30.09. schriftlich an den Versicherer senden. Hierbei handelt es sich um eine ordentliche Kündigung. Dies ist der „Normalfall“.
Bei einer außerordentlichen Kündigung handelt es sich um einen Sonderfall. Sie haben als Kunde zum Beispiel das Recht außerordentlich zu kündigen, sofern sich der Beitrag des Vertrags erhöht.
Achtung:
Dies gilt nicht für bedingungsgemäße Beitragsanpassung aufgrund der Änderung der Betriebsgröße und der daraus folgenden Beitragserhöhung. Nur wenn sich der Tarifbeitrag und die daraus befindliche Kalkulation ändert, können Sie außerordentlich kündigen. Unser Team hilft Ihnen hier gern weiter, wenn Sie Fragen haben.
Kunde als auch Versicherer das Recht nach einem Schadenfall die Versicherung zu beenden. Bei einer Kündigung im Schadenfall muss der Versicherer natürlich den Schaden zahlen, sofern dieser versichert ist. Allerdings kann im Nachgang der Regulierung von beiden Seiten gekündigt werden.
Die Zahlweise wird, wie in der Sachversicherung üblich, jährlich kalkuliert. Daher empfehlen wir auch immer den Vergleich mit jährlicher Zahlungsweise vorzunehmen. Es sind aber auch abweichende Zahlweisen möglich. Bitte beachten Sie, dass bei abweichender Zahlweise Zuschläge fällig sind. Auch bietet nicht jeder Versicherer unterjährige Zahlweise an. Daher würden Sie mit einer Vorauswahl die vorgeschlagenen Tarife einschränken. Wichtig ist auch, dass manche Versicherer einen Mindestzahlung beinhalten. (Beispiel: Der Versicherer benötigt mindestens 25 EUR pro Buchung, dann ist bei einem Beitrag von 90 EUR keine monatliche und vierteljährliche Zahlung möglich.
Üblich sind folgende Zahlungsweisen:
- jährlich
- halbjährlich (3-5% Zuschlag)
- vierteljährlich (5-8% Zuschlag)
- monatlich (5-15% Zuschlag)
Die übliche Laufzeit beträgt ein Jahr. Manchmal kann aber auch ein Dreijahresvertrag gewählt werden. Bei längerer Laufzeit sind manchmal Rabatte von 5-10% enthalten. Allerdings binden Sie sich dann auch an einen Anbieter und sind weniger flexibel. Manchmal ist auch ein unterschiedlicher Ablauf möglich. Wir empfehlen daher in der Regel lieber eine Laufzeit von 1 Jahr.
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