Frachtführerversicherung (Verkehrshaftung)
Die Verkehrshaftungsversicherung bietet dem Versicherungsnehmer sowie seinen Mitarbeitern Schutz für seine Tätigkeit als Spediteur, Frachtführer oder Lagerhalter in seiner Eigenschaft als Auftragnehmer.
Der Versicherungsnehmer kann sich nur dann auf die Vorteile der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp), insbesondere auf die darin geregelten Haftungsgrenzen berufen, wenn er eine entsprechende Verkehrshaftungspolice abgeschlossen hat. Dem Lagerhalter droht ansonsten eine unbegrenzte Haftung, weshalb diese Versicherung für ihn äußerst wichtig ist.
Für den Frachtführer oder Spediteur im Selbsteintritt, der innerdeutsche Straßengüterbeförderungen mit einem Fahrzeug ab einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen durchführt, stellt die Verkehrshaftungsversicherung darüber hinaus eine Pflichtversicherung dar. Wenn keine vorhanden ist, kann dies zu erheblichen Geldbußen und der Verweigerung der Gewerbeerlaubnis führen.
Die Frachtführerversicherung im Überblick
Wer benötigt eine Frachtführerversicherung?
Die Frachtführerhaftpflicht ist für alle Betriebe, die fremde Waren und Güter mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal für fremde Zwecke transportieren. Beispielsweise Spediteure oder Lagerhalter sollten sich mit einer Frachtführerhaftpflicht gegen die Ansprüche von Dritten absichern.
Was leistet eine Frachtführerhaftpflichtversicherung?
Die Frachtführerhaftpflichtversicherung eines Betriebs hat verschiedene Leistungsinhalte:
- Prüfung der Ansprüche
- Abwehr unberechtigter Ansprüche
- Zahlung von Schadenersatz
- Kosten für Abwendung oder Minderung eines Schadens,
- gerichtliche und außergerichtliche Kosten
- Beförderungsmehrkosten
- Kosten für gesetzliche oder Behördliche Einhaltung von Pflichten
Eine Frachtführerhaftpflichtversicherung ist nicht nur dazu da, um Schäden zu bezahlen. Die Leistung des Versicherers beinhaltet zunächst die Prüfung des angegebenen Schadens (Schadenbegutachtung) und gegebenenfalls auch die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen. Schließlich ist nicht jedem Anspruch eines Anspruchstellers bedingungslos Folge zu leisten. Es kann sein, dass der Schaden nicht vom Unternehmen verursacht worden ist, sondern von anderen Unbeteiligten oder vom Anspruchsteller selbst. Ebenfalls kann es zu einer Mitschuld und damit zu einer Verringerung des Schadenersatzanspruches kommen. Man spricht deswegen auch von einem „passiven Rechtsschutz„, da die Versicherung auch rechtliche Mittel verfolgt, um die unberechtigten Ansprüche abzuwehren.
Was ist in der Frachtführerhaftpflicht versichert?
Die Verkehrshaftungsversicherung bietet Versicherungsschutz für die Haftung des Frachtführers, Spediteurs oder Lagerhalters gegenüber seinem Auftraggeber, insbesondere für Beschädigung und Verlust der ihm übergebenen Waren sowie für Lieferfristüberschreitungen. Sogar „reine Vermögensschäden“, also solche Schäden, die nicht auf den Verlust oder die Beschädigung des Transportgutes an sich zurückzuführen sind, sind grundsätzlich versichert.
In der Frachtführerhaftpflicht / Verkehrshaftungsversicherung versichert ist die verkehrsvertraglliche Haftung nach Maßgabe der AGB des Versicherungsnehmers sowie etlicher Gesetze ( §§407 ff. HGB, §449 Abs.2 Be, 1 HGB, Seerechtsänderungsgesetz) und Regelungen (CMR, CIM, MÜ, Haager Regeln, FBL, TBL, HAWB, Deliktsrecht).
Welche Bausteine / Leistungen können optional versichert werden?
Jede Firma hat ganz unterschiedliche Risiken abzusichern. Daher gibt es neben den üblichen Leistungsinhalten auch verschiedene Erweiterungen. Diese sind manchmal bereits in den Leistungen enthalten oder können zusätzlich versichert werden.Weil manche Versicherungstarife diese Leistungen nicht anbieten, sollten Sie vor Abschluss genau prüfen, welche Erweiterungen Ihre Firma benötigt. Dabei helfen wir Ihnen gerne weiter.
- Schäden durch Krieg, Streik, Aufruhr, politische Gewalthandlungen
Welche Schäden sind versichert? – Schadenbeispiele
Hier erhalten Sie einen Überblick über die gängigen Fehler, die passieren können und die mit der Verkehrshaftungsversicherung versichert sind:
- Beschädigung des Transportgutes aufgrund eines vom Frachtführer verursachten Unfalls
- Verlust des Transport- beziehungsweise Lagergutes durch Diebstahl
- Falsche Beladung durch den Frachtführer
- Verspätete Ablieferung des Transportgutes am Zielort
- Falsch gesetzte Etikettierung oder Fehldisposition durch den Spediteur oder Lagerhalter
Welche Schäden sind in der Frachtführerhaftpflicht nicht versichert?
- Krieg, Streik, Beschlagnahmung, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand, Kernenergie
- Witterungseinflüsse (normale Luftfeuchtigkeit oder gewöhnlliche Temperaturschwankungen), Naturkatastrophen
- Diebstahl, Vandalismus, Unterschlagung oder Veruntreuung durch eigenes Personal
- Verderb von Waren
- Verzögerung der Reise
- Gefahren aus der Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen oder elektromagnetische Wellen als Waffen
- Beschlagnehme, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand
- Schäden, die üblicherweise Gegenstand einer Betriebs-, Prodikt-, Umwelt-, Gewässerschaden-, KFZ-, Privathaftpflicht- oder Kreditversicherung sind oder darüber hätten gedeckt werden können
Oftmals sind auch folgende Gegenstände nicht im Versicherungsschutz eingeschlossen:
- Echte Pelze, Schmuck und Teppiche
- Valoren
- Geschäftsunterlagen (Akten, Pläne, Geschäftsbücher, Karteien, Zeichnungen…)
- lebende Tiere und Pflanzen
- Antiquitäten
- Muster, Modelle, Prototypen
- Munition und sonstigen explosiven Stoffen
- radioaktive und Kernbrennstoffe
- Umzugsgut
Wo ist Versicherungsschutz gewährleistet?
Die Frachtführerversicherung gilt innerhalb des vereinbarten Geltungsbereiches, zumeist ist dies Europa und die Schweiz. Weitere Bereiche können zusätzlich eingeschlossen werden.
Wie viel kostet eine Frachtführerhaftpflichtversicherung?
Eine Frachtführerhaftpflichtversicherung ist bereits unter 200 EUR pro Jahr möglich, zumindest für kleinere Risiken. Nach oben hin sind jedoch kaum Grenzen gesetzt. Dies ist von mehreren Faktoren abhängig. Generell gilt: Je höher das Risiko, desto höher der Beitrag.
Wovon ist der Beitrag abhängig?
- Betriebsart (Tätigkeitsbeschreibung)
- Versicherungssummen (Deckungssumme)
- Selbstbeteiligung
- Leistungsumfang, ggf. Zusatzbausteine
- Rabatte (Mitglied in einer Vereinigung, Meister)
- Laufzeit
Beitrag wird laufend an Unternehmen angepasst
Die Berechnung der Beitragssumme beruht auf den Faktoren der Unternehmensgröße. Da diese sich laufend verändern kann, erfolgt eine jährliche Anpassung. Sie erhalten einmal im Jahr den sog. Jahresmeldebogen und können die aktuellen Zahlen an den Versicherer melden. Der Beitrag wird dann auf die neuen Summen angepasst. Ein Wachstum im Unternehmen ist also kein Problem und durch den Tarif mit abgedeckt.
Häufige Fragen zur Frachtführerhaftpflicht (FAQ)
Man muss sich zunächst die Frage stellen: Werden eigene Waren transportiert? Wenn ja, dann kann es nur die Warentransport– oder Autoinhaltsversicherung sein. Transportiert man die eigenen Waren selbst, so benötigt man eine Autoinhaltsversicherung. Werden die eigenen Waren durch Dritte transportiert, benötigt man eine Warentransportversicherung. Wenn fremde Waren durch das eigene Unternehmen befördert werden, benötigt man eine Frachtführerversicherung.
Ja, eine Frachtführerhaftpflichtversicherung schützt einen nur was die Haftung bezogen auf die speziell überlassenen Waren und Güter angeht. Sollte jedoch auf deinem Betriebsgrundstück z.B. jemand verunglücken, dann käme für den Personen oder Sachschaden noch immer deine Betriebshaftpflichtversicherung auf.
Als Eingriffe von hoher Hand sind auch solche von hoheitlich zugelassenen, beliehenen oder sonst beauftragten Dritten zu verstehen, für die der Hoheitsträger haftet. Darunter fallen Beispielsweise Polizei, Feuerwehr, Gesundheitsamt, Ordnungsamt..
Valoren sind Wertgegenstände wie z. B. Briefmarken, Münzen und Medaillen, unbearbeitete Edelmetalle sowie Sachen aus Edelmetall, Schmucksachen, Perlen, Edelsteine, Geld, auf Geldkarten geladene Beträge,Wertpapiere, Kunstgegenstände
Die Zahlweise wird, wie in der Sachversicherung üblich, jährlich kalkuliert. Daher empfehlen wir auch immer den Vergleich mit jährlicher Zahlungsweise vorzunehmen. Es sind aber auch abweichende Zahlweisen möglich. Bitte beachten Sie, dass bei abweichender Zahlweise Zuschläge fällig sind. Auch bietet nicht jeder Versicherer unterjährige Zahlweise an. Daher würden Sie mit einer Vorauswahl die vorgeschlagenen Tarife einschränken. Wichtig ist auch, dass manche Versicherer einen Mindestzahlung beinhalten. (Beispiel: Der Versicherer benötigt mindestens 25 EUR pro Buchung, dann ist bei einem Beitrag von 90 EUR keine monatliche und vierteljährliche Zahlung möglich.
Üblich sind folgende Zahlungsweisen:
- jährlich
- halbjährlich (3-5% Zuschlag)
- vierteljährlich (5-8% Zuschlag)
- monatlich (5-15% Zuschlag)
Sie können immer zum Ende des Ablaufs kündigen. Hierbei ist eine Frist von 3 Monaten zu beachten.
Die Kündigungsfrist beträgt wie üblich 3 Monate zum Ablauf des Vertrages. Wenn der Vertrag zum 31.12. eines Jahres abläuft, müssen Sie die Kündigung bis zum 30.09. schriftlich an den Versicherer senden. Hierbei handelt es sich um eine ordentliche Kündigung. Dies ist der „Normalfall“.
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