Warentransportversicherung
Die Warentransportversicherung ist eine Transportversicherung für die eigenen Waren, die durch Dritte befördert werden. Sollten Ihre Güter auf dem Transportweg beschädigt werden oder verloren gehen, schützt sie Sie vor den finanziellen Folgen.
Die Warentransportversicherung im Überblick
Wer benötigt eine Warentransportversicherung?
Eine Warentransportversicherung (auch Güterversicherung genannt) ist für jedes Unternehmen, dass seine Waren durch Dritte befördern lässt, empfehlenswert.
Bei einem Unfall und einer Beschädigung der Ware haftet zwar grundsätzlich der Frachtführer, allerdings nur in begrenzter Höhe (gemäß § 431 Handelsgesetzbuch [HGB]). Wenn die Waren besonders empfindlich sind und somit extrem schnell beschädigt werden können, kann es sogar sein, dass der Frachtführer aufgrund dieser besonderen Umstände von seiner Haftung befreit wird (gemäß § 427 Abs.1 Nr. 4 [HGB]). Die Absicherung durch eine Transportversicherung für eigene Waren ist daher umso wichtiger, je wertvoller die Waren sind oder je länger die Transportstrecke ist.
Was leistet eine Warentransportversicherung?
Eine Warentransportversicherung kommt für den Verlust, die Beschädigung oder Zerstörung der versicherten Güter – sprich: der transportierten Waren – sowie des die Güter transportierenden Fahrzeuges auf.
- Schadenersatz bei Schäden durch beispielsweise
- Unfall des die Waren transportierenden Fahrzeuges
- Unfall der Güter während des Be- und Entladens
- Brand
- Bruch, Verbiegen, Verkratzen und Nässe
- höhere Gewalt / Elementargefahren
- Politische Risiken wie Krieg, Streik oder terroristische Gewalthandlungen
- Diebstahl und Vandalismus nach einem Einbruch in ein verschlossenes Fahrzeug
- Diebstahl des Transportfahrzeuges
- bei der Zwischenlagerung
- Kostenübernahme
- zur Abwendung oder Minderung des Versicherungsfalles
- Schadenermittlungs- und -feststellungskosten
- Aufräumungskosten
- Mehrkosten durch
- Preissteigerungen
- Überstunden, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
- Eil-, Express- und Luftfracht wenn nötig
Was ist in der Warentransportversicherung versichert?
In der Warentransportversicherung versichert sind die im Vertrag genannten Waren und Güter einschließlich deren Verpackung während ihrer Beförderung durch Dritte. Das gewählte Transportmittel muss jedoch zwingend für den Transport der Güter geeignet sein. Dies kann im Einzelfall auch eine Kamel-Karawane in Afrika sein, wenn dies dort die landesübliche und für die Güter geeignete Transportmethode ist.
Die Warentransportversicherung ersetzt den finanziellen Schaden, der einem Unternehmen durch die Beschädigung oder den Verlust seiner Waren entsteht. Dies könnten beispielsweise Reparaturkosten sein. Liegt ein Totalschaden oder kompletter Verlust der Güter vor, wird der Warenwert bis zur festgelegten Deckungssumme erstattet. In der Regel beinhaltet eine Warentransportversicherung auch die Deckung der Kosten, die im Schadensfall für eine Zwischenlagerung oder Umladung anfallen.
Zusätzlich bieten viele Versicherer noch Schutz für folgendes an:
- Güter auf Ausstellungen und Messen
- Gütertransport mit eigenem Firmenfahrzeug (wenn Autoinhaltsversicherung inklusive)
- Versand von Musterkollektionen
- Umtausch-, Garantie-, Kulanz- und Reparatursendungen
- Postpakete und Versand über private Paketdienste
- Retouren
- imaginären Gewinns
- Mehrwert
- Zolls
- Fracht
- Steuern und Abgaben
- sonstige Kosten
Welche Schäden sind versichert? – Schadenbeispiele
Hier erhalten Sie einen Überblick über die gängigen Schäden, die mit der Ausstellungsversicherung versichert sind.
- Unfall auf der Autobahn:
Durch einen Auffahrunfall wird der LKW des Spediteurs stark beschädigt. Die transportierten Waren, die zum Kunden gebracht werden sollten, sind zerstört und müssen ersetzt werden. Der Ersatz der Waren ist versichert, da es sich um einen Unfall des die Waren transportierenden Fahrzeuges handelt. - Schaden beim Entladen:
Ein Baustoffhandel beauftragt einen Frachtdienstleister mit dem Transport von Steinplatten. Beim Entladen aus dem Lastwagen zerbrechen einige Steinplatten und sind unbrauchbar. In diesem Fall zahlt die Transportversicherung den Schaden, denn der Transport der Ware mit fremden Fahrzeugen bis zum Auslieferungsort ist grundsätzlich im Versicherungsschutz enthalten. - Fahrzeugdiebstahl samt Waren:
Ein Speditionsunternehmen wurde von einem Elektrogroßhandel beauftragt 1.000 Ultra-HD Flachbildfernseher zu transportieren. Bei einer Pause wird der gesamte LKW von Fremden entwendet und der Fahrer sitzt an der Raststätte fest. Die Warentransportversicherung des Elektrogroßhandels kommt für den Ersatz der geladenen Waren auf.
Welche Schäden sind in der Warentransportversicherung nicht versichert?
- Verwendung chemischer, biologischer, biochemischer Substanzen, elektromagnetischen Wellen als Waffen
- Kernenergie
- Verzögerung der Reise
- Innerer Verderb
- Handelsübliche Mengen-, Maß- und Gewichtsdifferenzen
- Normale Luftfeuchtigkeit oder Temperaturschwankungen
- Nicht beanspruchungsgerechte Verpackung oder unsachgemäße Verladeweise
Wo ist Versicherungsschutz gewährleistet?
Die Warentransportversicherung gilt innerhalb des vereinbarten Geltungsbereiches, zumeist ist dies Europa. Weitere Bereiche können zusätzlich eingeschlossen werden.
Was ist wichtig bei einer Warentransportversicherung?
Korrekte Tätigkeitsbeschreibung
Wichtig ist die korrekte Angabe aller Tätigkeiten Ihres Unternehmens. Eine falsche oder fehlende Angabe kann Ihren Versicherungsschutz gefährden. Suchen Sie im Vergleich immer mit der Haupttätigkeit und geben Sie bei Antragstellung unbedingt weitere Tätigkeiten korrekt an. Nur so kann geprüft werden, ob ggf. eine abweichende Risikoeinschätzung notwendig ist.
Ausreichend hohe Deckungssummen
Wählen Sie unbedingt eine ausreichend hohe Deckungssumme. Diese sollte den Neupreis Ihrer Photovoltaikanlage abdecken.
Leistungen im Detail berücksichtigen
Bitte beachten Sie die Leistungen im Detail. Achten Sie hierbei besonders darauf, ob der Neuwert oder der Zeitwert entschädigt wird. Sie können von Experten einen Deckungsvergleich erhalten, der meist ausführlicher ist, als ihn übliche Vergleichsportale bieten. Wir bieten Ihnen zudem persönliche und individuelle Beratung für Ihr Unternehmen.
Laufzeit
Bitte achtem Sie auf die Laufzeit in den Verträgen. Vielfach werden Rabatte bei mehrjährigen Verträgen angeboten. Gleichzeitig sind Sie dadurch weniger flexibel.
Wie viel kostet eine Warentransportversicherung?
Eine Warentransportversicherung ist bereits unter 500 EUR pro Jahr möglich, zumindest für kleinere Risiken. Nach oben hin sind jedoch kaum Grenzen gesetzt. Dies ist von mehreren Faktoren abhängig. Generell gilt: Je gefährlicher die Risikobranche, desto höher der Beitrag.
Wovon ist der Beitrag abhängig?
- Betriebsart (Tätigkeitsbeschreibung)
- Versicherungssummen (Deckungssumme)
- Selbstbeteiligung
- Leistungsumfang, ggf. Zusatzbausteine
- Rabatte (Mitglied in einer Vereinigung, Meister)
- Laufzeit
Prämienberechnung:
Umsatz x Prämiensatz = Prämie zzgl. Vers.-Steuer.
Oftmals gibt es eine Mindestprämie von X € (unterschiedlich je Versicherer)
Beispiel Basler:
Prämiensatz für Elektronikbranche: 0,07%
1 Mio Umsatz x 0,07% = 700€ zzgl 19% VSt = 833€/Jahr (Mindestprämie wäre 500€ gewesen)
Beitrag wird laufend an Unternehmen angepasst
Die Berechnung der Beitragssumme beruht auf den Faktoren der Unternehmensgröße. Da diese sich laufend verändern kann, erfolgt eine jährliche Anpassung. Sie erhalten einmal im Jahr den sog. Jahresmeldebogen und müssen die aktuellen Zahlen an den Versicherer melden. Der Beitrag wird dann auf die neuen Summen angepasst. Ein Wachstum im Unternehmen ist also kein Problem und durch den Tarif mit abgedeckt.
Häufige Fragen zur Warentransportversicherung (FAQ)
Sie müssen sich zunächst die Frage stellen: Werden eigene Waren transportiert? Wenn ja, dann kann es nur die Warentransport– oder Autoinhaltsversicherung sein. Transportieren Sie Ihre eigenen Waren selbst, so benötigen Sie eine Autoinhaltsversicherung. Werden die eigenen Waren durch Dritte transportiert, benötigen Sie eine Warentransportversicherung. Wenn fremde Waren von Ihrem Unternehmen befördert werden, benötigen Sie eine Frachtführerversicherung.
Sie können immer zum Ende des Ablaufs kündigen. Hierbei ist eine Frist von 3 Monaten zu beachten.
Die Kündigungsfrist beträgt wie üblich 3 Monate zum Ablauf des Vertrages. Wenn der Vertrag zum 31.12. eines Jahres abläuft, müssen Sie die Kündigung bis zum 30.09. schriftlich an den Versicherer senden. Hierbei handelt es sich um eine ordentliche Kündigung. Dies ist der „Normalfall“.
Bei einer außerordentlichen Kündigung handelt es sich um einen Sonderfall. Sie haben als Kunde zum Beispiel das Recht außerordentlich zu kündigen, sofern sich der Beitrag des Vertrags erhöht.
Achtung:
Dies gilt nicht für bedingungsgemäße Beitragsanpassung aufgrund der Änderung der Betriebsgröße und der daraus folgenden Beitragserhöhung. Nur wenn sich der Tarifbeitrag und die daraus befindliche Kalkulation ändert, können Sie außerordentlich kündigen. Unser Team hilft Ihnen gern bei Fragen weiter.
Kunde als auch Versicherer haben das Recht die Versicherung nach einem Schadenfall zu beenden. Bei einer Kündigung im Schadenfall muss der Versicherer natürlich den Schaden zahlen, sofern dieser versichert ist. Allerdings kann im Nachgang der Regulierung von beiden Seiten gekündigt werden.
Die Zahlweise wird, wie in der Sachversicherung üblich, jährlich kalkuliert. Daher empfehlen wir auch immer den Vergleich mit jährlicher Zahlungsweise vorzunehmen. Es sind aber auch abweichende Zahlweisen möglich. Bitte beachten Sie, dass bei abweichender Zahlweise Zuschläge fällig sind. Auch bietet nicht jeder Versicherer unterjährige Zahlweise an. Daher würden Sie mit einer Vorauswahl die vorgeschlagenen Tarife einschränken. Wichtig ist auch, dass manche Versicherer einen Mindestzahlung beinhalten. (Beispiel: Der Versicherer benötigt mindestens 25 EUR pro Buchung, dann ist bei einem Beitrag von 90 EUR keine monatliche und vierteljährliche Zahlung möglich.
Üblich sind folgende Zahlungsweisen:
- jährlich
- halbjährlich (3-5% Zuschlag)
- vierteljährlich (5-8% Zuschlag)
- monatlich (5-15% Zuschlag)
Die übliche Laufzeit beträgt ein Jahr. Manchmal kann aber auch ein Dreijahresvertrag gewählt werden. Bei längerer Laufzeit sind manchmal Rabatte von 5-10% enthalten. Allerdings binden Sie sich dann auch an einen Anbieter und sind weniger flexibel. Manchmal ist auch ein unterschiedlicher Ablauf möglich. Wir empfehlen daher in der Regel lieber eine Laufzeit von 1 Jahr.
Copyright 2023
FinanzPartner Nord GmbH & Co. KG
Alle Rechte vorbehalten
Erstinformation nach §15 VersVermV (als PDF anzeigen / herunterladen)
Kontakt
📞 04106-62212 0
📪 service@fp-nord.de
Sanddornweg 15
25479 Ellerau